Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die Geschäftsstelle des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist bemüht, die Webseite datenportal.bundesdrogenbeauftragter.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Der Arbeitsstab arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung dieses Angebots weiter zu verbessern. Dazu wird datenportal.bundesdrogenbeauftragter.de einem unabhängigen WCAG-Test unterzogen und die identifizierten Barrieren anschließend behoben. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht. Diese Erklärung wurde am 13. Dezember 2023 erstellt.